Bonstetter 1. August-Rede 2001

1, August-Ansprache 2001 in Bonstetten von
Isabelle Häner, II. Vizepräsidentin des Verfassungsrates

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Es freut mich sehr, dass ich dieses Jahr zu unserem Nationalfeiertag nach Bonstetten eingeladen worden bin. Wir haben dieses Jahr ja nicht nur den Nationalfeiertag. Vielmehr feiern wir dieses Jahr auch den Betritt des Kantons Zürich zur Eidgenossenschaft vor 650 Jahren. Das gibt besonderen Anlass, auch über unseren Kanton Zürich nachzudenken. Zudem, sie wissen es, habe ich die Einladung erhalten, weil ich Verfassungsrätin bin.

Und so möchte ich auch etwas über die neue Kantonsverfassung sagen, die jetzt im entstehen begriffen ist.

Betrachtet man den Kanton Zürich von aussen, so wird dem Kanton Zürich vom Rest der Schweiz häufig mit Misstrauen begegnet. Etwas überspitzt gesagt gilt er als „Wirtschaftsmoloch“ – wahrlich kein schöner Ausdruck -, der alles auffrisst, sowohl die attraktiven Unternehmen mit wertschöpfenden Arbeitsplätzen wie auch die bestqualifizierten Arbeitskräfte. Mitunter hat man das Gefühl, alles wandere nach Zürich ab. Dies ist jedoch nicht nur negativ. Vielmehr zeigt dies auch, dass der Kanton Zürich eine grosse Anziehungskraft und eine grosse Attraktivität geniesst. Die Unternehmen wollen hier ihre Standorte – auch wieder in der Stadt Zürich (das war nicht immer so) - und die Leute wollen hier arbeiten. Seit kurzem ist allerdings noch etwas dazugekommen, was sehr neu ist: Zürich gilt neuerdings als beliebte Destination vor allem auch junger Touristinnen und Touristen, mit anderen Worten, Zürich ist auch „in“, auch international.

Die Stärke des Kantons Zürich ist eine grosse Besonderheit dieses Kantons. Sie besteht aber nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht. Sie besteht in kultureller Hinsicht wie auch im Bereich der Bildung, wie auch im Gesundheitswesen. In diesen Bereichen wird beträchtliches geleistet.

Als die noch geltende Kantonsverfassung im Jahr 1869 in Kraft gesetzt worden ist, war im Kanton Zürich bereits die Industrialisierung im Gang. Nach einer Periode des Wachstums bis in die 60iger Jahre des letzten Jahrhunderts begann eine Wirtschaftskrise. Diese Krise hat zur Mobilisierung der Bevölkerung gegen das Regime von Alfred Escher, dem Eisenbahnkönig, wie man ihn auch nennt, geführt. Die geltende Kantonsverfassung ist stark durch diese damaligen Gegebenheiten geprägt. Ziel der damaligen Kantonsverfassung war es, erneut ein solches Regime, wie es von Escher geführt wurde, zu verhindern. Dies wurde dadurch bewerkstelligt, dass die demokratischen Rechte massiv verstärkt wurden. Man wollte aber auch den breiten Wohlstand für die ganze Bevölkerung herbeizuführen. Dementsprechend nehmen die volks- und staatswirtschaftlichen Grundsätze in der geltenden Kantonsverfassung einen breiten Raum ein. Dasselbe gilt für die Bildung. Vor allem auf die allgemeine Volksschulbildung legt die geltende Verfassung grosses Gewicht.

Die Zürcher Kantonsverfassung von 1869, also die jetzt noch geltende Kantonsverfassung, hatte eine grosse Ausstrahlungskraft auf die anderen Kantone. Sie galt damals als sehr fortschrittlich, vor allem, hinsichtlich der neuen demokratischen Rechte, wie dem obligatorischen Gesetzesreferendum, der Volkswahl des Regierungsrates und dem – einmalig gebliebenen - Einzelinitiativrecht.

Betrachtet man den Kanton Zürich heute, so fällt auf, dass die Ziele, welche die Verfassung gesetzt hat, in vielem erreicht worden sind. Die Chancengleichheit bei der Bildung konnte verwirklicht werden. Am Wohlstand hat eine breite Bevölkerung Anteil.
Betrachtet man die geltende Verfassung, so kann man nicht ohne leise Bewunderung sagen, dass die damals gesteckten Ziele sogar viel besser erreicht worden sind, als es der damalige Verfassungsrat von 1869 wohl gedacht hatte.
Wird dies dem heutigen Verfassungsrat, der ja eine neue Verfassung ausarbeiten muss, auch gelingen?
Gewiss, die Welt erscheint heute bei weitem komplexer als noch im Jahre 1869. Wir haben im Verfassungsrat auch nicht die Aufgabe, ein übermächtiges Regime zu stürzen und zu verhindern. Es geht also sicher nicht um Machtablösung einer bestehenden Regierung.
Aber es geht darum, eine zeitgemässe Verfassung zu erarbeiten. In dieser Verfassung soll sich der moderne Kanton Zürich wiederspiegelt.

Dazu gehört, dass sich der Verfassungsrat zur Balance von Freiheit und Verantwortung in der modernen Welt Gedanken macht. Es gehört nicht nur die Freiheit dazu, sondern es gehört auch das Prinzip der Verantwortung dazu, die von der Gesellschaft zusammen mit dem Staat wahrgenommen werden soll. Das heisst konkret, dass die Verfassung auf der einen Seite einen Katalog der Freiheitsrechte enthalten soll. Auf der anderen Seite müssen aber die Aufgaben, die dem Staat übertragen werden, und die soziale Verantwortung, die der Staat zusammen mit den Privaten gegenüber der Gemeinschaft tragen soll, in Verfassung umschrieben werden.

Es gehört weiter zur Aufgabe der modernen Verfassung, dass sie dem Kanton Zürich eine tragfähige, zukunftsgerichtete Struktur verleiht.

Was kann das konkret heissen:
Ich möchte zuerst etwas über das Prinzip der Verantwortung sagen. Ich glaube, ein wichtiger Teil der Verantwortung, welche von der Gesellschaft und dem Staat getragen werden muss, gilt auch gegenüber der künftigen Generation. Es muss dem Verfassungsgeber gelingen, die Behörden dazu verpflichten, auch langfristige Perspektiven einzunehmen, dass sich die Behörden, vor allem der Regierungsrat und der Kantonsrat damit befassen müssen, welche Wirkungen ihre Handlungen in die langfristige Zukunft haben werden. Wie man das bewerkstelligen soll, kann verschieden angepackt werden. Wesentlich ist, dass es nicht nur bei schönen Worten und Bekenntnissen bleibt, sondern, dass die Politikerinnen und Politiker auch in Pflicht genommen werden. In Diskussion stehen etwa ein Zukunftsrat, wie er vom Kanton Waadt eingerichtet wird. Eine andere – für mich persönlich überzeugendere - Variante wäre, dass der Kantonsrat seine Gesetzesvorschläge stets dahingehend überprüft, ob sie sich mit einem qualitativen Wachstum und mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit vereinbaren lassen. Mit anderen Worten, die Gesetze und Beschlüsse sollen nicht mehr nur dahingehend geprüft werden, ob sie mit dem Eu-Recht kompatibel sind – um es überspitzt zu sagen, sondern ob sie eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft, im sozialen Bereich und beim Ressourcenverbrauch gewährleisten. Die Idee, die hinter der Nachhaltigkeit steckt, ist letztlich, dass man zwischen den verschiedenen Generationen Gerechtigkeit herbeiführen kann. (Gerechtigkeit ist ein hohes Wort, doch darf man das am 1. August sicher auch einmal anführen).

Zur Struktur des Kantons Folgendes:
Im Verfassungsrat ist es bisher gelungen, die neuen Bedürfnisse des modernen Kantons Zürich zu erkennen und aufzugreifen, so vor allem bei der Gemeindeautonomie. Es sind Vorschläge auf dem Tisch, das Gemeindereferendum einzuführen und dabei gleichzeitig die Städte mit ihrer besonderen Rolle im Gesetzgebungsprozess im Kanton Zürich zu stärken. Genau auf diese Art und Weise kann der Verfassungsrat in der neuen Kantonsverfassung die notwendigen Akzente setzen und den Besonderheit des Kantons Zürich Rechnung tragen.

Wie gesagt wird in der Verfassung auch der Aufgabenkatalog festzuschreiben sein. Es geht um die Aufzählung, welche Aufgaben der Staat weiter noch übernehmen soll. Und es können die Grundzüge festgelegt werden, wie der Staat diese Aufgaben erfüllen will. Der Aufgabenkatalog gibt dem Staat einerseits die Kompetenzen, andererseits wird die Staatstätigkeit aber auch beschränkt.

Die Verfassung wird somit bis zu einem gewissen Grad sagen können, welchen „service public“ sich die Zürcherinnen und Zürcher leisten wollen. Es scheint sich bemerkbar zu machen, dass die eine Rationalisierung im Staat unter Umständen auch einen Leistungsabbau mit sich bringt und damit für die Betroffenen auch ein Minus an Komfort bildet, so wenn überall die Schalter zugehen, Öffnungszeiten der Verwaltung reduziert werden und Personal abgebaut wird. Die Rationalisierung darf jedenfalls nicht soweit gehen, dass Durchsetzung wichtiger öffentlicher Interessen nicht mehr gewährleistet ist. Ein Beispiel – es ist für mich ein Paradebeispiel – ist die Durchsetzung des Geldwäschereigesetzes. Die Bekämpfung der Geldwäscherei lief vor allem deshalb so harzig an, weil vorerst nicht genügende Personal zur Verfügung gestanden hat. Mit anderen Worten: Werden dem Staat Aufgaben übertragen, muss er mit diesen Mitteln ausgestattet sein, dass er die Aufgabe nicht nur effizient sonder auch effektiv – eben wirksam - erfüllen kann und das Gesetz nicht toter Buchstabe bleibt. Dies kann sich der Rechtsstaat nicht leisten. Der Staat muss dort, wo ihm Aufgaben übertragen sind, stark sein. Will man den Staat nicht, müssen konsequenterweise die Aufgaben an die Gesellschaft zurückübertragen werden - oder anders gesagt: Die Gesellschaft muss dafür wieder die Verantwortung selbst übernehmen.

Damit komme ich zum Schluss:
Für eine Verfassungsrevision braucht es nicht unbedingt unruhige Zeiten, die nachgerade nach dem Sturz eines Regimes rufen. Man kann auch eine Verfassung schreiben in einem Gemeinwesen, das prosperiert oder modern ausgedrückt, das „boomt“. Die Verfassung darf sicherlich auch von einem gewissen Optimismus – nicht aber von Illusionen - getragen sein. Ich bin überzeugt, dass es gelingen wird, eine zukunftsgerichtete und moderne Verfassung zu schaffen, in welcher die Besonderheiten des Kantons Zürich zum Ausdruck kommen. Die vorhandenen Ansätze im Verfassungsrat sind jedenfalls vielversprechend. Ich hoffe, verehrte Damen und Herren, dass unsere Arbeit im Verfassungsrat dannzumal, wenn die Verfassungstexte im Plenum diskutiert werden und damit auch der Öffentlichkeit zugänglich sind, auch ihr Interesse finden wird. Denn die Verfassungsrevision ist eine Chance, nicht nur den Föderalismus zu beleben, sondern auch Identifikation der Züricherinnen und Zürcher mit ihrem Kanton zu schaffen.


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